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Mit dem Einlesen ihrer Versichertenkarte bzw. den Angaben ihrer Versichertenstammdaten zur Übergabe an unser Praxisverwaltungsprogramm willigen sie gesetzeskonform in die elektronische Datenverarbeitung ein.
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Ihre Daten werden zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung gegenüber den Kostenträgern erhoben. Die Datenübermittlung erfolgt über das gesicherte Netz der kassenärztlichen Vereinigungen mittels elektronischer Signatur über meinen persönlichen Heilberufsausweis.
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Aus haftungsrechtlichen Gründen müssen ihre Daten mindestens 10 Jahre nach Ende der Behandlung bis 30 Jahre gespeichert werden.
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Eine zeitgemäße Praxisorganisation erfordert zunehmend den Einsatz von Informationstechnik (IT). Auch unsere Praxis greift daher für die Verwaltung von Patientendaten sowie im Rahmen der Behandlung auf ein Praxisverwaltungssystem und andere IT-Lösungen zurück. Für ein reibungsloses Funktionieren erfordern diese eine fachkundige Betreuung und Wartung.
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Wir möchten uns ganz auf Sie und Ihre Behandlung konzentrieren und haben diese Aufgabe im Rahmen eines entsprechenden Vertrags nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz daher technischen Dienstleistern übertragen.
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Im Regelfall ergibt sich bei der Betreuung unserer IT-Systeme keine Notwendigkeit, auf Patientendaten zuzugreifen. In bestimmten Fällen, etwa bei der Behebung von Programmfehlern oder der Beseitigung von Störungen, kann es unter Umständen jedoch nicht vermieden werden, dass unsere Dienstleister von Ihren Daten Kenntnis erhält. Im Fall eines solchen Zugriffs wird dieser auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt. Der Schutz Ihrer Daten wird dabei durch vertragliche Vereinbarungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Die Mitarbeiter unserer Dienstleister wurden nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet; Ihre Daten werden auch nicht an andere Stellen weitergeben. In keinem Fall kann der Dienstleister ohne unsere Kenntnis auf Patientendaten zugreifen.
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Eine professionelle Betreuung unserer IT-Systeme dient dem Erhalt von deren Funktionsfähigkeit und der Gewährleistung einer sicheren und vertrauenswürdigen Informationstechnik. Dies erfolgt auch in ihrem Interesse.
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Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung.
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Zuständige Aufsichtsbehörde Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
. Möchten sie oder ihr behandelnder Arzt digital, d.h. via E-mail oder Fax Termine vereinbaren.
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Müssen sie uns nach EU Datenschutz-Grundverordnung eine zusätzliche schriftliche Einwilligung erteilen.
Hinterlegen sie die unterschriebene Einwilligung in der Praxis, senden sie uns ein unterschriebenes Fax oder eine E-Mail im Anhang.
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Vielen Dank für ihr Verständnis.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h der Europäischen Datenschutzgrund-Verordnung und Paragraph 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Bundesdatenschutzgesetz.