Legitimation per Brief oder E-mail möglich
Legitimation erforderlich bei Akten- oder Befundanforderungen, gefordert von der Ärztekammer und dem Datenschutz.
Zur Legitimation notwendig Kopie des Personalausweises, Kopie der Versichertenkarte, schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme für die Kopien und das Porto
Per E-Mail
Zusendung der Legitimationskopien per Mail möglich (datenschutzrechtlich unsicher).
Per Post mit oder ohne frankiertem Rückumschlag
Kopien und Versendung.
Zustellung der angeforderten Kopien nur möglich per Post an den Patienten oder Bevollmächtigten
(Datenschutz)
Zahlungseingang
Nach Eingang des Rechnungsbetrages, erfolgt umgehend die Übersendung der Unterlagen.
Aufwendungsersatz analog nach § 670 BGB § 7 JVEG Kopie Patientenakte je Seite 96A - Einfachwert: 0,50 € ]